anonymer und anonymisierter Text als Anhang zu einer Verfassungsbeschwerde für ein "Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Kindesmutter"


(...)

(...), den 23.07.09

Amtsgericht
- Familiengericht -
(...)

In der Familiensache
Mutter ./. Vater

Als eigener Vortrag möchte ich im Folgenden persönlich Stellung nehmen.

Seit 12/02 lebe ich von der Mutter meines Kindes getrennt. Nach nicht einmal 3 Ehejahren leben wir nun seit über 5 ½ Jahren getrennt. Ihr Scheidungsantrag wurde 11/03 gestellt, das Verfahren läuft nun bereits seit 4 ½ Jahren. Der Wille zur Scheidung ist in dieser Zeit von jeder Partei bekundet und nie bestritten worden. Inzwischen stellt die überfällige Scheidung für mein persönliches Leben eine große Beeinträchtigung dar, auch über die Möglichkeit von Rechtsnachteilen bin ich verunsichert. Ich möchte deshalb das Gericht auffordern die Scheidung so schnell wie möglich auszusprechen und evtl. weiter strittige Punkte davon abzutrennen. Die Anwältin der Gegenseite versucht zur Zeit mit allen Mitteln die Scheidung hinauszuziehen. Grund dafür ist meine momentane Arbeitslosigkeit, durch die sie finanzielle Nachteile für ihre Mandantin befürchtet.

Aber auch zu anderen Aspekten dieser Scheidung möchte ich Stellung nehmen. Seit Jahren opponiere ich in diesem Verfahren gegen das, was allgemein als gängige Rechtsprechung angesehen wird. Nämlich die uneingeschränkte Übergabe des "Rechtes am Kind" an die Mutter und die Zwangsverpflichtung des Vaters zur finanziellen Absicherung der Mutter.

Übliche Argumente in der Sorgerechtsdiskussion sind immer wieder auf das Argument "Einer muß das sagen haben!" zurückzuführen. In anderen Lebensbereichen gilt die Meinung: "Wer Verantwortung übernimmt, muß auch Kompetenz besitzen!" Insbesondere der Verband alleinstehender Mütter und Väter (VAMV) beklagt sich über den Mangel an Verantwortung bei den nicht-sorgeberechtigten Elternteilen und verkennt dabei, das die Ohnmacht des rechtlosen Elternteils ursächlich für diesen Mangel ist.
Ich selbst konnte in der Vergangenheit nur so viel Verantwortung für (...) übernehmen wie ich durfte und nicht so viel wie ich wollte oder konnte. (...)´s Mutter hat mir meine eigene Ohnmacht gegenüber ihrer Macht als Mutter, protegiert durch die Urteile des Familiengerichtes und die Vorbehaltlose Unterstützung des Jugendamtes immer wieder vor Augen geführt. Sie hat Vereinbarungen zum Teil von vornherein verunmöglicht oder sich an getroffene Vereinbarungen nicht gehalten, sie hat den Umgang zwischen mir und (...) zeitweise verunmöglicht und dann wieder unterstützt, sie hat Auskünfte verweigert oder wichtige Informationen zum Gesundheitszustand von (...) nicht weitervermittelt, sie hat Hol- und Bringe-Fahrten verweigert um mich für meine Äußerungen zu bestrafen und läßt ihre Anwältin betonen, daß sie sich für den Umgang von Vater und Kind einsetzt. Ein solches Verhalten ist (...) ´s Mutter nur möglich weil rechtlich und gesellschaftlich ein Machtgefälle vorhanden ist und sie sich für ihr Verhalten nicht einmal rechtfertigen, geschweige denn Verantworten muß.
Ich muß mich beim Jugendamt als böswilliger Verleumder der Mutter meines Kindes diffamieren lassen. Die Gerichte haben meine Klagen über das Verhalten der Mutter gegenüber unseres Kindes üblicherweise mit keiner Silbe erwähnt. Dies alles hat mir in den letzten Jahren meine Ohnmacht vor Augen geführt. Das Aufrechterhalten meines Umgangs mit (...) hat mich so jede Menge psychischer und physischer Kraft gekostet. Ich mußte mich dafür von (...)´s Mutter erniedrigen lassen, wurde sogar in meiner beruflichen und finanziellen Existenz von ihr angegriffen.

(...)´s Mutter und ihrer Anwältin werden sich auf den Standpunkt stellen, daß in letzter Zeit mit Sorgerecht und Umgang alles prima gelaufen sei und das deshalb das Gericht nach dem einstweiligen auch das endgültige Sorgerecht an sie vergeben soll. Dieser Einschätzung muß ich widersprechen!
Zum Beleg meines Widerspruches möchte ich im folgenden einige exemplarische Episoden aus den Trennungsjahren vorbringen.

Mit Antritt meiner neuen Stelle in (...) 11/05 ist mit (...)´s Mutter für mich keine Absprache über Besuchskontakte mehr möglich, die meine berufliche Situation berücksichtigt. Nur zu Himmelfahrt ist (...) 4 Tage bei mir. Am 16.12.05 verweigert sie mir sowohl den in Aussicht gestellten Umgang zu (...) als auch ein Gespräch mit (...) weil ich nicht bereit bin ihr meinen Arbeitgeber zu nennen. Am 18.12.05 stellt (...)´s Mutter Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen mich, den ich am 27.12.05 erhalte. Am 4.01.06 verteile ich mein Flugblatt in (...). Am 7.01.06 erhalte ich einen Brief vom 2.01.06 den sie im Auftrag von (...) geschrieben hat: "Lieber Papa, bitte hole mich bald einmal zum Besuch ab... Papa ich bin traurig, daß Du mich nicht abholst. Bitte schreib mir einen Brief oder rufe mich an...". In den darauffolgenden Tagen ist bei der (...)´s Mutter telefonisch niemand zu erreichen. Am 15.01.08 nimmt die Untermieterin (...) ab und teilt mir mit, das Mutter und Kind noch eine weitere Woche im Urlaub sind. Am 21.01.06 erreiche ich sie, sie verweigert eine Besuchsregelung generell. Am 23.01.06 rufe ich erneut an und will mit (...) reden, ihre Mutter verweigert dies und legt auf. Daraus resultierte unser Antrag auf EA vom 5.02.06. Am 17.02.06 erreicht mich ein versöhnlicher Brief von (...)´s Mutter vom 10.02.06. Ich schicke am selben Abend noch ein Telegramm und kann zwei Tage später mit ihr eine Regelung fürs nächste Wochenende treffen.
Am Dienstag, den 16.09.06 rufe ich, weil ich beruflich unterwegs bin, (...)´s Mutter aus einer Telefonzelle wegen einer Besuchsregelung an. Ich habe nur ein Markstück. Als ich ihr dies sage bekomme ich zu hören, ich solle wechseln und noch einmal anrufen. Nach längerem Lamento ist eine Absprache möglich. Am selben Abend ruft sie bei meiner Freundin an, sie ist sehr freundlich, duzt meine Freundin sogar. Was sie eigentlich wollte kann meine Freundin später auch nicht sagen. Als ich (...) am Freitag abhole erzählt sie, das meine Freundin am Telefon "ärgerlich" zu seiner Mutter gewesen sei. Seine Mutter, die daneben steht wiegelt ab. Auf der Fahrt nach (...) erzählt (...), daß seine Mutter einen neuen Mann sucht und dann noch ein Kind bekommen will; später dann das sie eine vergrößerte Gebärmutter hat, die evtl. entfernt werden soll.
Bis ins letzte Jahr hinein hat (...)´s Mutter die gerichtliche Besuchsregel "jedes 2. Wochenende" als "nicht näher zusammen als zwei Wochen" ausgelegt. D.h. wenn zwei mal ein Besuchswochenende verschoben werden mußte (beruflich bedingt oder weil (...) zu Feiern eingeladen war) fiel ein Besuchswochenende ganz aus.
Am Wochenende 29.-31.04.06 war ein Besuchswochenende vereinbart. Als ich nach 6 ½ Stunden Fahrt wegen schlechten Verkehrsverhältnissen geben 19.30 in (...) ankomme stehe ich vor verschlossenen Türen. Ich habe dann die Nacht im Auto auf einem Parkplatz an der (...) verbracht. Am Samstag morgen konnte ich durch Telefonanrufe bei allen mir bekannten Nummern (...) und ihre Mutter finden. Nach einem Streit mit ihr am Telefon habe ich (...) in einer Wohnung abgeholt die nur 500m von der eigenen entfernt liegt. Die beiden hatten dort und nicht zu Hause die Nacht verbracht. (...)´s Mutter hat dann behauptet das Besuchswochenende sei "nicht richtig" vereinbart gewesen.
Wochen vorher war vereinbart, daß (...) die (...)ferien bei mir verbringen sollte. Ich hatte für diese Zeit auch Urlaub genommen. Kurz vor Ostern ergab sich, daß meine Freundin mit ihrer Tochter (3 Monate älter als (...)) in den (...)ferien zu einer Augeno peration ins Krankenhaus mußte. Da der geschiedene Mann und Vater der beiden Kinder meiner Freundin einen Urlaub gebucht hatte, blieb nur ich zur Versorgung ihres Sohnes (1 ½ Jahre jünger als (...)). Ich habe (...) darüber informiert, daß wir die (...)ferien zu dritt in (...) verbringen müßten. Natürlich wollte sie diese Zeit lieber mit mir und bei ihren Großeltern in (...) verbringen. Ich sah mich aber nicht in der Lage ihm diesen Wunsch zu erfüllen. Trotz allem habe ich (...) am (...)samstag bei ihrer Mutter abgeholt. Am selben Abend hat (...) versucht unser Verbleiben in (...) durchzusetzen. Als ihm dies nicht gelang, hat es bei seiner Mutter angerufen und mit ihr das Abholen am nächsten Tag vereinbart. Diese Möglichkeit war schon zuvor zwischen (...) und Ihrer Mutter besprochen. Später am Abend war (...) damit scheinbar nicht mehr so einverstanden, es erzählte mir aber, daß es seiner Mutter versprechen mußte die zuvor gemachte Vereinbarung nicht wider zurückzunehmen. (...) wurde also am (...)sonntag von seiner Mutter abgeholt, der vereinbarte Umgang in den (...)ferien fand nicht statt. Bereits am nächsten Umgangswochenende führte dieser Vorfall dazu, das (...) sich von seinert Mutter vorzeitig abholen lassen wollte, weil ich ihm nach zwei Stunden ein weiteres Fernsehen verboten hatte. Zum Glück war die Mutter telefonisch nicht erreichbar. Inzwischen versucht (...) immer wieder mich mit der Drohung sich von seiner Mutter vorzeitig abholen zu lassen zu erpressen. Das ein Kind eine solche Möglichkeit zur Machtausübung über seine Eltern nutzt ist verständlich. Da ich aber nie weiß, welche Absprachen zwischen Mutter und Kind dahinter stecken, fühle ich mich in meinen Möglichkeiten (...) erzieherisch zu Beeinflussen oder es mit unliebsamen Notwendigkeiten zu konfrontieren erheblich eingeschränkt. Von mir hat (...) nie eine Zusage erhalten wie: "Ich hole dich bei deiner Mutter ab, wenn dir dort etwas nicht gefällt". Ein solches Verhalten halte ich für unverantwortlich.
Anfang 12/07 erzählt mir (...) bei einem Umgangswochenende, daß seine Mutter von mir eine schriftliche Aufstellung darüber will was ich mit (...) in den (...)ferien mache. Dieser Aufforderung verweigere ich mich später ihr gegenüber. Am letzten Sonntag in 12/07 empfängt uns (...)´s Mutter vor ihrer Haustür. Sie fragt (...) in meinem Beisein, ob es mir gesagt hätte, daß es in den Sommerferien nicht so lange bei mir sein möchte. (...) widerspricht ihr aber und sagt, daß es drei Wochen Ferien mit mir verbringen will. Wir haben dann die erste Woche in (...), die folgenden aber zusammen mit meiner Freundin und ihren Kindern verbracht. Zum Jahreswechsel hat mir (...) aus freien Stücken mitgeteilt, daß es auch (...) einen Urlaub wie im Letzten Jahr mit mir und Anhang verbringen möchte.

Es ist mir also gelungen gegen den Widerstand der Mutter ein für (...) positives Verhältnis aufrecht zu erhalten. Dafür mußte ich etliches einsetzen. Ich habe 1994 mit Sicherheit mehr als DM800,- monatlich in meinen Umgang mit (...) investiert. Der zeitliche Einsatz dafür beeinträchtigt meine "neue" Familie erheblich. Die stundenlangen Autofahrten (ca. 16 Stunden für ein Besuchswochenende) beeinträchtigen meine Gesundheit. Ich war inzwischen 5 Mal nach solch einem Wochenende in Behandlung wegen einer Blockade der Wirbelsäule. Die ersten beiden Male wurde ich gespritzt und war jeweils eine Woche krank geschrieben. Inzwischen habe ich einen Chiropraktiker der diese Blockaden wieder einrenken kann und muß mich nicht mehr krank schreiben lassen. Da ich mich dringend vor allem gegen Berufsunfähigkeit versichern müßte beeinträchtigt dies wieder meinen Versicherungsbeitrag oder wird zu einem Ausschluß von Rückenerkrankungen führen. Zudem habe ich den großen Wunsch noch einmal in meinem Leben Vater zu werden. Es wird mir über kurz oder lang also nicht Möglich sein den Umgang mit (...) auf diesem Niveau aufrecht zu erhalten, wenn ich dafür weiterhin so viel einsetzen muß.
Dies ist nur möglich wenn es gelingt Rechte, Pflichten und Lasten gleichmäßiger zu verteilen (Gemeinsames Sorgerecht zum Wohle des Kindes) oder wenn das Sorgerecht auf mich über geht. Das die Sorgerechtsvergabe an (...)´s Mutter kein verantwortliches Umgehen damit zur Folge hat dürft sich auch in den Akten des Familiengerichts widerspiegeln. Ich möchte sogar behaupten das sich ihr Verhalten in Bezug auf (...) durch die Vergabe des einstweiligen Sorgerechts (EA 25.04.04) verschlechtert hat. Es war in der Trennungszeit davor besser.

Auch zu meiner Zwangsverpflichtung zur finanziellen Absicherung von (...)´s Mutter möchte ich Stellung nehmen. Dies ist natürlich ein "Heißes Eisen". Insbesondere die Mitglieder des VAMV bringen es bei Äußerungen in Funk und Fernsehen immer wieder fertig die geschiedenen Väter als notorische Knauser zu diffamieren, die sich in erster Linie um die Zahlung von Unterhalt drücken wollen. Auch die Schriftstücke der Anwältin von (...)´s Mutter sind geprägt durch solche Unterstellungen.

So ist z.B. versucht worden, mit der Behauptung, ich würde den Unterhalt im Nachhinein und nicht im Voraus entrichten, einen vollen monatlichen Unterhalt zusätzlich zu erlangen.
Es wird auch immer wieder versucht mir den Krankenkassenbeitag als zusätzliches Einkommen anzurechnen.
Bei der Unterhaltsermittlung seit 06/07 unterschlägt die Anwältin von (...)´s Mutter notorisch eine Unterhaltszahlung in Höhe von DM2.000,-. Sie errechnet dann einen Rückstand von DM308,39 und droht mit Vollstreckungsmaßnahmen.

Es ist also zu sehen, daß (...)´s Mutter und ihre Anwältin versuchen an so viel Geld wie nur irgend möglich von mir zu gelangen. Sie lassen dabei keine Sorgfalt walten, sondern verdrehen die Tatsachen zu ihrem Nutzen ins Gegenteil. Mit ihren unberechtigten Forderungen stützen sie sich dann auf gültiges Recht und drohen mit Zwangsmaßnahmen. Im krassen Gegensatz zum Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", muß dann ich beweisen das die Forderungen unberechtigt sind. Gewinnen kann ich dabei sowieso nichts; höchstens weniger verlieren.
Als ich 06/05 meine Stelle in (...) verloren habe, hat nur die Hilfe meiner Eltern verhindert, das ich obdachlos geworden bin. Durch die finanzielle Belastung mit dem Unterhalt war mir die Aufrechterhaltung eines eigenen Hausstandes nicht mehr möglich. In der folgenden Scheidungsverhandlung hat mir der Richter mündlich aufgetragen mich "bundesweit zu Bewerben um meiner Unterhaltspflicht nachzukommen". Die Freizügigkeit gilt also für Unterhaltsverpflichtete wie für Strafgefangene nicht. Die Scheidung wurde mit Verweis auf meine Arbeitslosigkeit vertagt. Wer also nicht fleißig den Unterhalt erarbeitet wird auch nicht geschieden. Überdies wurde der zurückliegende Unterhalt so festgesetzt, daß ich mehrere Tausend Mark Schulden an Unterhaltsrückständen hatte. Das fehlende Geld habe ich dabei nicht verspielt oder für meine Freizeit ausgegeben, sondern gebraucht um in (...) berufstätig sein zu können (größter Posten eine 50qm-2 Zi- Whg ohne Luxus für DM1.050,- monatlich).
Ich hatte also mit 36 Jahren meine Eigenständigkeit verloren, war gezwungen zurück in den Haushalt meiner Eltern zu ziehen, hatte Schulden und Unterhaltslasten und war arbeitslos. Darüber hinaus mußte ich mich von (...)´s Mutter regelmäßig erniedrigen lassen um überhaupt eine Umgangsvereinbarung treffen zu können; die ich mir nur durch die Unterstützung meiner Eltern überhaupt leisten konnte. In dieser Situation mußte ich mich in psychologische Behandlung begeben. Im 08/05 war ich 9 Tage in der psychiatrischen Klinik (...) in (...) wegen akuter Suizidgefahr. Ich schäme mich nicht unter solchen Belastungen versagt zu haben. Ich weiß aber jetzt wie durch "gängige Rechtsprechung" Sozialfälle geschaffen werden und wie schnell Mann zum Obdachlosen werden kann.
Ich habe in 11/05 privat und beruflich einen Neuanfang geschafft. Der mir von (...)´s Mutter sofort mißgönnt wurde. Sie hat regelrechten Psychoterror ausgeübt und dabei auch (...) als Waffe benutzt. Meine private und meine berufliche Existenz waren durch (...)´s Mutter aufs äußerste Belastet.
Im Jahr 1993 habe ich netto ca. DM49.000,- verdient. An Unterhalt und Tilgung habe ich ca. DM25.000,- an (...)´s Mutter gezahlt. Ich habe also im Mittel netto ca. DM2.000,- monatlich verdient, von denen ich ca. DM800,- monatlich für den Umgang mit (...) verbraucht habe. Für meinen Arbeitgeber war ich ein Gutverdienender Leitender Angestellter von dem überdurchschnittlicher beruflicher Einsatz erwartet wurde. Ich habe im Jahresmittel daher sicher über 50 Stunden in der Woche gearbeitet; als Leitender Angestellter natürlich ohne Überstundenbezahlung. Darüber hinaus wurde korrekte Kleidung und sicheres Auftreten gegenüber den internationalen Kunden erwartet. Fast eine Unmöglichkeit wenn man ernsthafte Probleme hat sich ein Paar gute Schuhe zu kaufen. Den mir untergebenen Mitarbeitern gegenüber (zeitweise bis zu 10) sollte ich ein respektierter Chef sein und war doch nur der Zwangsarbeiter für den Unterhalt von (...)´s Mutter. Ich war ein Besserverdiener der sich weniger leisten konnte als seine Untergebenen. Eine Art "Kleider machen Leute" anders herum. Im Haushalt meiner Freundin war ich ein Mann der zwar zur Arbeit ging, der aber zum Haushalt so gut wie kein Geld beisteuerte. Um mit ihren beiden Kindern aus erster Ehe als Haushalt existieren zu können, waren wir auf die Zahlung des Kindesunterhaltes und eines Ehegattenunterhaltes ihres geschiedenen Manns angewiesen. Meine Freundin hat auch noch dazuverdient und sie hat für mich gekocht, gewaschen, gebügelt etc. damit ich arbeiten gehen konnte für den Unterhalt an (...)´s Mutter.
Ich bin der Meinung, daß ich in den vergangenen Jahren durch die Scheidung eine wirklich übergroße Last getragen habe. Die Situation hat sich durch die ABM-Stelle von (...)´s Mutter seit dem 1.06.07 sicherlich entschärft. Die Möglichkeit, daß es in der Zukunft wieder einmal genauso kommen könnte ist für mich eine unzumutbare Härte. Ich hoffe darum, daß sich durch die Scheidungsverhandlung am 2.08.08 Grundlegendes an meiner Situation ändert.

Mit freundlichen Grüßen
Zurück zur Verfassungsbeschwerde
Abweisung der Verfassungsbeschwerde

Die Anlagen zur Verfassungsbeschwerde:

  1. Kopie des Beschlusses des Oberlandesgerichtes (...) vom 05.02.10, Az. (...)
  2. Kopie des Urteils des Amtsgerichtes (...) verkündet am 01.12.09, Az. (...)
  3. Zweitschrift meines Antrages auf ein gemeinsames Sorgerecht als eigener Vortrag beim Amtsgericht (...) vom 29.10.08
  4. Zweitschrift meines eigenen Vortrages beim Amtsgericht vom 23.07.09
  5. Zweitschrift meines eigenen Vortrages beim Amtsgericht vom 22.11.09